Seitenbereiche
Inhalt

Steuernews für Mandanten

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2025

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat den Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 vorgelegt. Die Verordnung legt die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für das neue Jahr fest. Für 2025 gelten erstmals einheitliche Wertgrenzen für die alten und die neuen Bundesländer. Die bislang notwendige Rechtskreistrennung entfällt für Meldungen ab 2025. Nachdem die Lohnsteigerungen im vergangenen Jahr 2023 deutschlandweit mit durchschnittlich 6,44 % besonders hoch waren, steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich an.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt nach dem Entwurf € 8.050,00/Monat bzw. € 96.600,00/Jahr.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die bundeseinheitlich geltende Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt für 2025 voraussichtlich € 73.800,00/Jahr bzw. € 6.150,00 monatlich. Die ebenfalls bundeseinheitlich geltende Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2025 wird nach dem Entwurf auf € 66.150,00/Jahr bzw. € 5.512,50 monatlich festgelegt.

Stand: 02. November 2024

Bild: Finanzfoto - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen
Steuerfachangestellte/n m/w/d, Steuerfachwirt/in m/w/d und Bilanzbuchhalter/in m/w/d.

Hier geht’s zur Onlinebewerbung

OK